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Zu unserer Informationsveranstaltung kamen rund 40 Mitglieder.
Zu den Mietsicherheiten zählen
die Mietkaution
und
die Mietbürgschaft.
Die Mietkaution darf drei Monatskaltmieten nicht übersteigen.
Eine Mietkautionserhöhung ist nicht rechtens.
Bei einer Mietbürgschaft hinterlegt der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses
eine Bürgschaftsurkunde beim Vermieter, nicht wie oft üblich einen Geldbetrag.
Das Geld kann er behalten. Eine Mietbürgschaft sichert den Vermieter
gegen Mietschäden ab – als Alternative zur Barkaution.
Die bekanntesten Arten sind die Elternbürgschaft und die Mietkautionsversicherung.
Skript: Einsatz an Photovoltaikanlagen (Herausgeber: Deutscher Feuerwehr Verband)
Es waren zirka 30 Mitglieder anwesend.
Bei der Finanzierung findet man im Internet http://www.zinsen-berechnung.de/ Hilfe.
- Von den Gesamtkosten sind 20-30 % Eigenkapital sinnvoll.
- Kombifinanzierung
- Haushaltcheck
- Forward-Darlehen
- Bauleistungsversicherung
- gesetzliche Unfallversicherung
- Vermieterhaftpflichtversicherung